Interesse am Ehrenamt in der Straffälligenhilfe?
Die Straffälligenhilfe ist ein Gebiet, mit dem viele Menschen nicht vertraut sind. Damit Sie sich auf Ihr Ehrenamt vorbereiten können oder eine Entscheidung treffen können, ob die Straffälligenhilfe etwas für Sie ist, beantworten wir hier häufig gestellte Fragen. Falls noch Fragen offen bleiben, oder Sie sich für das Ehrenamt entschieden haben, können Sie sich hier melden:
Koordination Ehrenamt
Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Sonnemannstr. 6
28239 Bremen
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Die Entscheidung, straffälligen Menschen zu helfen, kann viele positive Auswirkungen haben. Indem Sie Unterstützung bieten, tragen Sie dazu bei, die Rehabilitation von Personen zu fördern, die Fehler gemacht haben. Dies kann zur Verringerung von Rückfällen und zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft beitragen. Ihr Engagement zeigt Mitgefühl, Solidarität und die Bereitschaft, Menschen eine zweite Chance zu geben. Darüber hinaus kann die Arbeit in der Straffälligenhilfe persönliche Wachstums- und Lernerfahrungen bieten, die Ihr Verständnis für komplexe soziale Themen vertiefen können.
Das Ehrenamt in der Straffälligenhilfe kann anspruchsvoll sein, aber mit den richtigen Sicherheitsvorkehrungen und Schulungen streben wir an, ein sicheres Umfeld für ehrenamtliche Helfer:innen zu gewährleisten. Wir legen großen Wert auf die Sicherheit aller Beteiligten und arbeiten eng mit Fachleuten zusammen, um eventuelle Risiken zu minimieren.
Die ehrenamtlichen Helfer:innen in der Straffälligenhilfe sind in einer Vielzahl von Tätigkeitsfeldern aktiv. Innerhalb des bremischen Justizvollzugs, bei den Sozialen Diensten der Justiz sowie in den Reihen der freien Träger der Straffälligenhilfe tragen sie auf vielfältige Weise dazu bei, die soziale und berufliche Wiedereingliederung von Gefangenen und ehemaligen Straftäter:innen zu unterstützen.
Die Dauer bis zur ehrenamtlichen Tätigkeit kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Vollendung des Bewerbungsprozesses, dem Abschluss einer Schulung, der Prüfung des Führungszeugnisses sowie anderen organisatorischen Schritten. In der Regel streben wir an, den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, um Freiwilligen eine rasche Beteiligung zu ermöglichen. Genauere Informationen dazu erhalten Sie während des Bewerbungsverfahrens.
Der zeitliche Aufwand für das Ehrenamt kann individuell gestaltet werden. Wir schätzen eine verbindliche Regelmäßigkeit, um die Effektivität unserer Unterstützung zu gewährleisten. Die genaue Zeiteinteilung bestimmen Sie jedoch nach Ihren Möglichkeiten und Präferenzen.
Als ehrenamtliche Person in einer Justizvollzugsanstalt können Ihre Aufgaben vielfältig sein. Sie könnten Unterstützung bei der Resozialisierung von Straffälligen bieten, indem Sie Bildungs- und Rehabilitationsprogramme anbieten, Gespräche führen oder bei der beruflichen Weiterbildung helfen. Darüber hinaus könnten Sie auch bei Freizeitaktivitäten und kulturellen Angeboten für die Insassen mitwirken, um deren soziale Integration zu fördern. Ihre Anwesenheit und Ihr Engagement könnten dazu beitragen, eine positive Veränderung im Leben der Straffälligen herbeizuführen und ihnen bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu helfen.
In der Justizvollzugsanstalt Bremen haben Sie die Möglichkeit, sich in folgenden Tätigkeitsfelder zu engagieren:
Einzelbetreuung übernehmen (Vollzugshelferschaft):
- Begleitung und Unterstützung von Inhaftierten während der Haftzeit
- Kontaktaufnahme durch Besuche oder Briefkontakt
- Begleitung bei Ausgängen und Unternehmungen
- Persönliche Hilfe und Beratung in schwierigen Lebenssituationen
- Reduktion von Einsamkeit und sozialer Isolation
- Unterstützung bei der Resozialisierung und Wiedereingliederung
- Förderung von positiven Gesprächen und Interaktionen
- Aufbau von Beziehungen außerhalb der Haft
- Beitrag zur Vorbereitung auf die Zeit nach der Haft
- Unterstützung bei beruflicher Entwicklung und Weiterbildung
Durchführung von Gruppenangeboten:
- Organisation und Leitung von Freizeitaktivitäten
- Angebot von sportlichen, kulturellen oder künstlerischen Gruppenangeboten
- Förderung der positiven Interaktion zwischen den Inhaftierten
- Schaffung eines angenehmen Umfelds für soziale Aktivitäten
- Unterstützung bei der Entwicklung von Hobbys und Interessen
- Beitrag zur mentalen und emotionalen Ablenkung von Haftbedingungen
- Ermutigung zur Teilnahme an konstruktiven Beschäftigungen
- Stärkung der sozialen Fähigkeiten und des Gemeinschaftsgefühls
- Förderung von Teamwork und Kommunikation in der Gruppe
Als ehrenamtliche Person bei der Bewährungshilfe können Ihre Aufgaben je nach ihren eigenen Präferenzen und den spezifischen Bedürfnissen der Straffälligen variieren. Hier sind einige mögliche Aufgaben, die Sie übernehmen könnten:
- Betreuung und Unterstützung: Sie könnten Straffällige bei ihrer Resozialisierung unterstützen, indem Sie sie bei der Bewältigung persönlicher Herausforderungen begleiten und beraten.
- Hilfe bei der Lebensplanung: Sie könnten den Straffälligen bei der Entwicklung realistischer Lebensziele und Pläne helfen.
- Alltagsbewältigung: Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben wie Wohnungssuche und Jobsuche.
- Soziale Integration: Sie könnten bei der Herstellung oder Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und Familienbeziehungen helfen, um die Rückkehr in die Gesellschaft zu erleichtern.
- Vermittlung von Bildungs- und Weiterbildungsangeboten: Sie könnten den Straffälligen dabei helfen, Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu finden, um ihre beruflichen Chancen zu verbessern.
- Freizeitgestaltung: Organisieren von Freizeitaktivitäten oder Gruppenangeboten, die den Straffälligen sinnvolle Beschäftigung und soziale Interaktion bieten.
- Motivation und Unterstützung: Ermutigen der Straffälligen zur Selbstentwicklung und zur Einhaltung von Bewährungsauflagen.
- Öffentlichkeitsarbeit: Sie könnten dazu beitragen, das Bewusstsein für die Bedeutung der Resozialisierung und die Rolle der Bewährungshilfe in der Gemeinschaft zu erhöhen.
Der Verein "Hoppenbank e.V." bietet eine breite Palette an ehrenamtlichen Möglichkeiten:
- Unterstützung in der Anlaufstelle "Teestube": Hierbei unterstützen Sie das pädagogische Team vor Ort, indem Sie im Präsenzdienst aktiv sind. Ihre Rolle umfasst die Gewährleistung der Einhaltung der Hausregeln, das Anregen von Gesprächen und das Knüpfen sozialer Kontakte zu den Gästen.
- Kreative Freizeitangebote in der Teestube: Sie haben die Gelegenheit, sinnvolle Freizeitaktivitäten für Menschen, die straffällig geworden sind, zu gestalten. Dies kann von einem wöchentlichen Spielenachmittag bis hin zu sommerlichen Fahrradtouren reichen. Sportliche, kulturelle und künstlerische Initiativen sind ebenso denkbar.
- Begleitausgänge mit Klient:innen: Unterstützen Sie Menschen auf ihrem Weg zur Wiedereingliederung, indem Sie sie zu Arztbesuchen, Ämtern oder anderen wichtigen Terminen begleiten. Ihre Unterstützung hilft, diesen Übergang zu erleichtern.
- Sprachvermittlung durch Übersetzung: Ihre sprachlichen Fähigkeiten können einen großen Unterschied machen, wenn Sie bei Übersetzungen für Klient:innen mitwirken. Dies trägt zur Verständigung und Integration bei.
- Aktive Teilnahme an wissenschaftlichen Forschungsprojekten: Falls Sie eigene Ideen für Themen haben, die Sie erforschen möchten, und die Fähigkeit besitzen, Ihre Gedanken schriftlich zu formulieren, haben Sie die Möglichkeit, in wissenschaftlichen Projekten mitzuwirken. Bringen Sie Ihre Leidenschaft für Forschung ein und gestalten Sie aktiv mit.
Wenn Sie sich mit Ihren ehrenamtlichen Aufgaben unwohl fühlen, ist es wichtig, diese Gefühle ernst zu nehmen. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können:
- Reflektieren Sie Ihre Gefühle: Denken Sie darüber nach, warum Sie sich unwohl fühlen. Ist es auf bestimmte Aufgaben, Situationen oder Menschen zurückzuführen?
- Sprechen Sie mit Verantwortlichen: Teilen Sie Ihre Bedenken mit denjenigen, die für das Ehrenamt zuständig sind. Dies könnte Ihr:e Ansprechpartner:in in der Organisation oder Rauja al-Molla, die Freiwilligenkoordination in der Straffälligenhilfe sein.
- Passen Sie Ihren Einsatz an: Möglicherweise können Ihre Aufgaben angepasst werden, um sich wohler zu fühlen. Offene Kommunikation darüber, was Sie gerne tun und was nicht, kann hilfreich sein.
- Nehmen Sie sich Pausen: Wenn nötig, gönnen Sie sich Pausen, um sich zu erholen und Ihre Gedanken zu sortieren.
- Holen Sie sich Unterstützung: Sprechen Sie mit Freunden, Familie oder professionellen Berater:innen, um Ihre Gefühle zu besprechen und Rat zu erhalten.
- Entscheiden Sie über die Fortsetzung Ihres Ehrenamts: Überlegen Sie, ob Sie weiterhin in diesem Ehrenamt tätig sein möchten. Es ist in Ordnung, Ihre Entscheidung zu überdenken, wenn es Ihnen nicht gut tut.
- Setzen Sie Grenzen: Erlauben Sie sich, "Nein" zu sagen oder Ihre Einsatzzeiten anzupassen, wenn das für Ihr Wohlbefinden notwendig ist.
Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden haben oberste Priorität. Es ist in Ordnung, Unterstützung zu suchen, wenn Sie sich unwohl fühlen.
Die genauen Voraussetzungen können je nach Organisation und Programm variieren, aber hier sind einige typische Anforderungen für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Straffälligenhilfe:
- Mindestalter: Um ehrenamtlich tätig zu werden, setzen wir voraus, dass Sie das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben.
- Interesse und Empathie: Ein Interesse an der Unterstützung von straffälligen Menschen sowie Empathie und Verständnis für deren Situation sind wichtig.
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit: Die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen Teammitgliedern, Fachleuten und gegebenenfalls den Straffälligen ist von Bedeutung.
- Verfügbarkeit: Sie sollten Zeit für die ehrenamtliche Tätigkeit aufbringen können und bereit sein, eine gewisse Regelmäßigkeit beizubehalten.
- Vertraulichkeit: Die Fähigkeit, vertrauliche Informationen zu bewahren, ist unerlässlich, da es um sensible personenbezogene Daten gehen kann.
- Ethik und Integrität:Ein ethisches Verhalten und Integrität sind entscheidend, um verantwortungsbewusst in dieser Rolle zu handeln.
- Bereitschaft zur Weiterbildung: Wir bitten Sie, einen Grundqualifizierungskurs zu absolvieren und regelmäßig an Fortbildungsangeboten teilzunehmen. Dies gewährleistet, dass ehrenamtliche Helfer:innen optimal auf ihre Rolle vorbereitet sind und stets über aktuelles Fachwissen verfügen.
- Führungszeugnis: Die Organisationen haben unterschiedliche Regelungen, um die Eignung für die Arbeit mit straffälligen Menschen zu überprüfen:
- Vorabprüfungen bei der Justizvollzugsanstalt Bremen: Vor dem Einsatz in der Justizvollzugsanstalt Bremen werden Informationen über die Person von den zuständigen Polizeibehörden und den Landeskriminalämtern eingeholt.
- Führungszeugnis bei den Sozialen Dienste der Justiz: Die Sozialen Dienste der Justiz (Bewährungshilfe) fordern vor dem Einsatz ein Führungszeugnis an.
- Kein Führungszeugnis für freie Träger: Für die Mitarbeit bei freien Trägern wie Hoppenbank e.V. ist kein Führungszeugnis erforderlich.
Unsere Unterstützung für Ehrenamtliche umfasst nicht nur umfassende Informationen zum Thema Straffälligkeit, sondern auch hilfreiche Orientierungshilfen und direkte Ansprechpartner:innen. Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit, an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen und sich in regelmäßigen Treffen mit anderen Ehrenamtlichen auszutauschen. Aktuelle Termine finden Sie unter Termine
Vor dem ersten Einsatz erhalten unsere Ehrenamtlichen eine ausführliche Schulung (Grundqualifizierungskurs) für den Umgang mit straffälligen Menschen. Wir führen ausführliche Informationsgespräche, um alle Fragen zu klären. Damit wollen wir sicherstellen, dass Sie bestens vorbereitet und informiert sind.
Das Belegen eines Grundqualifizierungskurses in der Straffälligenhilfe ist wichtig, da dieser Kurs Ihnen die grundlegenden Kenntnisse, Fähigkeiten und das Verständnis vermittelt, die für die Unterstützung von straffälligen Personen erforderlich sind.
Der Grundqualifizierungskurs bietet Ihnen die notwendige Vorbereitung, um Ihre Rolle als ehrenamtlicher Mitarbeiter:in in der Straffälligenhilfe effektiv auszufüllen und einen positiven Einfluss auf die Personen zu haben, denen Sie helfen werden.
Im Rahmen des Kurses erwerben Sie folgende Fähigkeiten und Kenntnisse:
- Theoretisches Wissen: Den Teilnehmenden werden theoretische Grundlagen der Straffälligenhilfe vermittelt.
- Verständnis für Kriminalität und das deutsche Strafsystem: Der Kurs vermittelt Einblicke in das Thema Kriminalität und eine Einführung in das deutsche Strafsystem.
- Resozialisierung im Ehrenamtskontext: Die Bedeutung der Resozialisierung im Zusammenhang mit ehrenamtlicher Arbeit wird behandelt.
- Überblick über Dienste der Straffälligenhilfe: Die Teilnehmer:innen erhalten einen Überblick über die verschiedenen Dienste der Straffälligenhilfe.
- Möglichkeiten ehrenamtlicher Tätigkeit: Es werden die Möglichkeiten ehrenamtlicher Tätigkeiten sowohl innerhalb als auch außerhalb des Strafvollzugs aufgezeigt.
- Betrachtung von persönlicher Motivation und Eignung: Besonderes Augenmerk wird auf die Motivation und persönliche Eignung für das Ehrenamt gelegt.
Der Grundqualifizierungskurs besteht aus einer Kombination von Gesprächen und der Wissensvermittlung durch Schulungsvideos. Ziel ist es die Motivation der Ehrenamtlichen zu erfassen und sie auf ihre Tätigkeit vorzubereiten.
Ablauf des Grundqualifizierungskurses:
- Erstgespräch
Im Rahmen eines ausführlichen Kennenlerngesprächs werden alle Fragen und Überlegungen geklärt. Interessierte erhalten den Link zum Schulungsvideo und sind eingeladen, sich das Schulungsvideo anzusehen, wann und wo es ihnen am besten passt. - Digitale Schulung
Die Teilnehmenden schauen sich das Schulungsvideo an und setzen sich kritisch mit ihrer eigenen Motivation auseinander. Hierzu füllen sie den beigefügten Fragebogen zur Motivation aus.
Inhalte des Schulungsvideos
- Einführung in das Thema Kriminalität
- Einführung in das deutsche Strafsystem
- Resozialisierung
- Einführung in das Ehrenamt
Aufgabe
Die Teilnehmenden reflektieren ihre persönliche Motivation, indem sie den Fragebogen zur Motivation ausfüllen.
- Zweitgespräch
Im Zweitgespräch werden Motivation und Ziele reflektiert sowie offene Fragen geklärt. Die Koordination leitet die Ehrenamtlichen anschließend an die entsprechenden Institutionen weiter.
Die Ehrenamtlichen müssen vor ihrer Tätigkeit eine Schulung absolvieren. Unser Ziel ist es, diese Schulung so effizient wie möglich zu gestalten, damit Sie zeitnah aktiv werden können, und gleichzeitig sicherzustellen, dass Sie gut auf Ihre ehrenamtliche Rolle vorbereitet sind. Das Schulungsvideo dauert etwa 20 Minuten. Nach Beendigung des Schulungsvideos und der erforderlichen Gespräche kann es jedoch einige Tage dauern, bis die gesamte Schulung abgeschlossen ist.
Zentrale Ansprechpartnerin und Koordinatorin der Ehrenamtlichen im Bereich der Straffälligenhilfe ist:
Koordination Ehrenamt
Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Sonnemannstr. 6
28239 Bremen
Es ist hilfreich, aber nicht erforderlich, Vorerfahrungen zu haben, um ehrenamtlich in der Straffälligenhilfe tätig zu sein. Wir bieten Schulungen und Unterstützung für unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen an, um sie auf ihre Aufgaben vorzubereiten. Eine offene Einstellung, Empathie und das Interesse, anderen zu helfen, sind wichtige Qualitäten für diese Tätigkeit.
Ehrenamtliche in der Straffälligenhilfe haben die Aufgabe, straffälligen Personen bei der Resozialisierung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu unterstützen. Zu den Rechten und Pflichten gehören:
Rechte:
- Schulungen und Unterstützung: Ehrenamtliche haben Anspruch auf Schulungen, um ihre Fähigkeiten und ihr Wissen zu verbessern.
- Teamarbeit: Sie können in einem Team von Fachleuten arbeiten und von deren Expertise profitieren.
- Flexibilität: Ehrenamtliche können oft ihre Verfügbarkeit und Arbeitszeiten in Absprache mit der Organisation festlegen.
Pflichten:
- Vertraulichkeit: Ehrenamtliche müssen die Privatsphäre und die vertraulichen Informationen der Straffälligen wahren.
- Professionalität: Sie sollten professionelles Verhalten und Respekt gegenüber den Personen, denen sie helfen, zeigen.
- Aufgaben gewissenhaft erfüllen: Ehrenamtliche sind verpflichtet, die ihnen zugewiesenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.
- Ethik: Sie müssen sich an die ethischen Standards und Richtlinien der Organisation halten.
- Einhaltung der Verhaltensregeln: Ehrenamtliche sind verpflichtet, die geltenden Verhaltensregeln innerhalb der JVA Bremen zu respektieren und einzuhalten.
Die Ehrenamtlichen sind durch eine institutionelle Haft- und Unfallversicherung abgesichert. Falls diese nicht ausreichend ist, tritt eine Zusatzversicherung in Kraft, die von der Stadt Bremen über die ÖVB für Ehrenamtliche abgeschlossen wurde. Die monatlichen Beiträge übernimmt die Stadt Bremen. Diese Zusatzversicherung zeichnet sich durch Schnelligkeit, Flexibilität und eine unkomplizierte Abwicklung aus. Eine vorherige Registrierung bei der Versicherung ist nicht notwendig – im Schadensfall genügt ein Anruf unter der Nummer 0421 / 30 43 47 88.
Wir schätzen das Engagement unserer Ehrenamtlichen in der Straffälligenhilfe und der Bewährungshilfe sehr. Als Ausdruck unserer Anerkennung bieten wir verschiedene Formen der Unterstützung:
- Justizvollzugsanstalt Bremen: Wenn Sie sich für die Einzelbetreuung von Gefangenen und die Leitung von Gruppenangeboten einsetzen, erhalten Sie eine monatliche Aufwandsentschädigung von 25,- Euro.
- Soziale Dienste der Justiz (Bewährungshilfe): Für Ihre wertvolle Arbeit bei der Bewährungshilfe erhalten Sie monatlich eine Pauschale von 25,- Euro pro betreuter Person.
- Freier Träger Hoppenbank e.V.: Beim Hoppenbank e.V. steht die Gemeinschaft im Mittelpunkt. Obwohl sie keine finanzielle Aufwandsentschädigung bieten, möchten sie Ihre Mühe anerkennen, indem sie Ihnen an Ihren Einsatztagen in der Teestube eine kostenlose Mahlzeit zur Verfügung stellen.
Wir schätzen Ihr Engagement und möchten sicherstellen, dass Sie sich in unserer Gemeinschaft unterstützt und wertgeschätzt fühlen.